Die CSRD kommt –
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Bereits Ab 2024 gilt die Berichtspflicht!

Der Paukenschlag kam im April 2021. Die Europäische Kommission veröffentlichte Vorschläge für eine umfassende Ausweitung der nicht-finanziellen Berichtspflichten der CSR-Richtlinie, kurz: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Damit startete eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich maßgeblich und tiefgreifend auf das Reporting vieler Unternehmen auswirken wird.

Die EU verfolgt mit der CSRD ein ambitioniertes Ziel

Im Rahmen einer der größten nachhaltigen Transformationen unserer Zeit sollen Anreize geschaffen werden, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken. Zudem sollen Investoren und Stakeholder sowohl die Nachhaltigkeit von Investments als auch generell die Aktivitäten eines Unternehmens besser beurteilen können. Das heißt im Endeffekt: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nach und nach den Stellenwert der klassischen Finanzberichterstattung erhalten. Hierfür werden der bisher geltende Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichtspflicht ausgeweitet, Berichtsinhalte erweitert und standardisiert sowie eine inhaltliche Prüfungspflicht eingeführt.

Welche Unternehmen betrifft die CSRD genau? Wer ist berichtspflichtig?

  • Große Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeiter:innen,
    mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme und einem Jahres-
    mindestumsatz von 40 Millionen Euro
  • Kapitalmarktorientierte KMU

Für interne Nachhaltigkeitsbeauftragte kann sich ihre Rolle nun entscheidend ändern, da ihre Aktivitäten – verbunden mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Reputation des Unternehmens und interne wie externe Prozessabläufe haben kann.

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Ab Wann gilt die Berichtspflicht für sie?

Der aktuelle Entwurf steht in Teilen – sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Zeitpunkts, an dem die CSRD offiziell gilt – in Diskussion. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat plädieren für eine verzögerte Einführung der CSR-
Berichterstattung anhand folgender Abstufungen:

  • ab 2024 für Unternehmen, für die die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) bereits gilt
    (2025 erste Berichterstattung)
  • ab 2025 für große Unternehmen, für die momentan die NFRD nicht gilt (2026 erste Berichterstattung)
  • ab 2026 für börsennotierte KMU sowie kleine Kreditinstitute und unternehmenseigene Versicherungsunternehmen
    (2027 erste Berichterstattung)

Nach aktuellem Entwurf werden ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland unter die neue Berichtspflicht fallen. Zudem sind dann Zulieferer dieser Unternehmen indirekt betroffen – denn berichtspflichte Firmen müssen zudem Informationen über ihre Lieferketten nachweisen.

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Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf, dann finden wir gemeinsam heraus, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Julia Holweg
SALT AND PEPPER Consulting

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Was beinhaltet die CSRD und was ist neu?

Die bisher bestehenden Vorgaben zu den Berichtspflichten werden von der EU umfassend ausgeweitet und präzisiert. Im Kern müssen Unternehmen demnächst darstellen, wie das Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen. Im besonderen Fokus: Wie gehen Führungs- und Aufsichtsgremien mit Nachhaltigkeitsthemen um? Zudem werden Unternehmen Informationen über ihre Lieferketten zu berichten haben.

Auch die Tiefe der Berichterstattung ändert sich: Im Vergleich zu vorherigen Nachhaltigkeitsberichten sollen die Inhalte deutlich stärker quantifiziert sein. Hierfür werden neue verbindliche Sustainability Reporting Standards durch die EU Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Auf deren Grundlage sind zahlreiche Kennzahlen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sich die Vorgaben auf die bestehende ESG-Richtlinie beziehen, wie zum Beispiel die Global Reporting Initiative (GRI).

Insgesamt sind diese Themen der unternehmerischen Verantwortung im Nachhaltigkeitsbericht wesentlich:

  • Strategie und Geschäftsmodell (Resilienz, Chancen in Bezug auf Klima und Nachhaltigkeit)
  • Gesetzte Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte
  • Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bzgl. Nachhaltigkeitsbelange
  • Beschreibung von Due-Diligence-Prozessen
  • Offenlegung von Ergebnissen zu bestehenden Konzepten mit Kennzahlen
  • Was wird zum Erreichen von sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie (u.a. Klimaschutz und -anpassung) getan
  • Was wird für gesellschaftliche Belange (Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) getan
  • Was wird bzgl. Governance-Aspekten (Unternehmensethik, Anti-Korruption, Risikomanagement usw.) unternommen

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Was können Sie tun?

Um einen stichhaltigen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der EU-Vorgaben herauszugeben, sind viele prozessuale Abläufe in Ihrem Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit zu verändern, zu erweitern oder neu zu etablieren. Hinzu kommt, dass hier ein neues Feld bespielt wird, auf dem nur wenige Erfahrungen bestehen – von unternehmerischer wie administrativer Seite.

Die notwendigen Hauptaufgaben lauten:

  • Klarheit herbei führen, welche Organisationsbereiche welche konkreten Aufgaben in der Nachhaltigkeitskommunikation haben
  • Strukturieren der Vorgehensweise (Aufgaben -> Abhängigkeiten -> Meilensteine)
  • Stakeholder identifizieren und managen
  • Risiken antizipieren und managen z.B. mit einer Pre-Mortem-Analyse
  • Identifizieren und verfügbar machen hilfreicher Ressourcen (bspw. EFRAG, Expert:innen, Lernpartner:innen.,
    Aufbau eines Netzwerks aus Nachhaltigkeitsbeauftragten von Unternehmen der gleichen Branche)

Zudem sollten Sie herausarbeiten:

  • eine Ist-Analyse mit der bereits vorhandenen Berichtsstrukturen des Unternehmens
  • welche verpflichtenden Anforderungen der CSRD zu erfüllen sind
  • welche Lücken es in den zu berichtenden Informationen und Strukturen gibt

Besonders relevant ist im Anschluss das Erarbeiten eines Plans und das Managen der Arbeitsschritte, um die identifizierten Lücken zu schließen und die definierten Meilensteine zu erreichen. Dieser wird Schritt für Schritt umgesetzt und in die unternehmerischen Strukturen integriert.

Was Sie noch tun können?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir projektieren Ihr CSRD-Reporting. Dazu sprechen wir mit Ihnen die wichtigsten Bausteine der CSRD durch und welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen hat. Wir entwickeln einen Plan, wie die CSRD nach und nach im Unternehmen ausgerollt und implementiert werden kann. Was wir auch leisten können: Nicht nur die Vorprojektierung machen wir für Sie. Insbesondere das Management identifizierter Lücken zwischen dem Ist-Stand Ihres Unternehmens und der Anforderungen von CSRD gestalten wir gemeinsam.

Und wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Projektmanagement, das wir – wenn möglich und gewünscht – in agiler Weise umsetzen.

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